Zu der Reiseversicherung gehören mehrere unterschiedliche Versicherungsprodukte. Die können sowohl auf eine bestimmte reise bezogen sein oder für eine Jahresversicherung abgeschlossen werden. Ein Beispiel dafür ist die Reiserücktrittsversicherung. Dazu kann auch eine Reiseabbruchversicherung (mehr Infos dazu auf dieser Seite: https://www.finanzfans.info/versicherung/reiseabbruchversicherung/)als Ergänzung abgeschlossen werden. Aber auch eine Reisekrankenversicherung sollte jeder reisende abschließen. Dazu empfiehlt sich eine Reiseunfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Neben den Reiseversicherungen können auch bereits vorhandene Versicherung den Versicherungsschutz auf reisen gewährleisten. Man kann seine Rechtschutzversicherung um den Auslandsschutz erweitern oder aber die Kfz- Haftpflichtversicherung durch Leistungen um Fahrten ins Ausland, mit dem eigenen Pkw, erweitern.
Es gibt keinerlei Standard Reiseversicherung, die gegen mögliche Schadensfälle versichert.
Daher gibt es einige Reiseversicherungen, die für reisende sehr wichtig sein können. Aber es gibt auch wenige Versicherungen, die auf spezielle Bedürfnisse des reisenden abgestimmt sind.
Die wichtigsten Reiseversicherungen sind:
Die Reiserücktrittsversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung. Diese kann hilfreich sein, wenn der versicherte von wichtigen reisen, wegen Unfall, Tod oder durch Schadensfälle, aber auch durch Schwangerschaft zurücktreten muss. Es wird 1- 3 Prozent des Reisepreises erstattet. Durch plötzliche Erkrankung des Versicherungsnehmers, muss er 20 Prozent der Reisekosten selbst übernehmen und die Versicherung übernimmt den Rest des Betrages.
Auf die Reisekrankenversicherung sollten reisende nicht verzichten. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Behandlungskosten im Ausland, nur auf Ausland-Krankenscheinen abrechnen können. Manche Ärzte im Ausland aber nicht bereit sind diese auszustellen. Damit der reisenden dann nicht auf der hohen Rechnung sitzen bleibt, ist die Reiseversicherung notwendig.
Es gibt auch die Reisegepäckversicherung, diese ist aber im Normalfall nicht nötig. Da das Gepäck auf reisen durch die Hausratsversicherung abgedeckt ist und dies in vielen Ländern Europas. Bei der Reisegepäckversicherung muss der versicherte im Schadensfall beweisen können, das dies nicht fahrlässig geschehen ist, aber viele versicherte können dies nicht beweisen.
Eine weitere Versicherung ist die reise- Mietwagen Versicherung. Diese ist eine nützliche Erweiterung der Haftpflichtversicherung. Bevor der versicherte verreist, sollte er sich bei den Versicherungen erkundigen, in welchen Ländern die Reise Mietwagen Versicherung sinnvoll ist.
Die Reise-Haftpflicht oder die Reiseunfallversicherung sind in der Regel in einer Privathaftpflicht oder einer privaten Unfallversicherung mit inbegriffen. Deshalb sollten sich reisende bei ihrer Versicherung um den Leistungsumfang erkundigen
Es ist ratsam sich die Angebote der verschiedenen Versicherungen zu vergleichen und darauf zu achten, welche Reiseversicherungen wirklich benötigt werden. Dabei sollte man bedenken, das die günstigste Versicherung nicht gleich die beste ist.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Arztkosten, ob ambulant oder stationär. Aber auch für Medikamente und Heilmittel kommt die Reiseversicherung auf. Teilweise werden auch Füllungen und Reparaturen am Zahnersatz übernommen, sowie schmerzstillende Behandlungen. Die Voraussetzung ist dafür, dass die Probleme akut und unvorhersehbar auftreten. Sollte ein Todesfall im Ausland auftreten, so beteiligt sich die Versicherung an Begräbnis- und Überführungskosten.
Auch für den Rücktransport nach Deutschland wird von der Reiseversicherung übernommen, falls eine Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoller ist. Sollte der Patient transportunfähig sein, übernimmt die Versicherung die kosten dafür. In manchen Ländern müssen die Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden, die Versicherung zahlt dem versichertem, gegen Vorlage der Rechnung, den Betrag anschließend aus. Für teuere Behandlungen empfiehlt sich eine Kostenübernahme im Voraus. Im Versicherungsvertrag sollte für jeden Notfall geregelt sein und vor Vertragsabschluss gründlich durchgelesen werden.
Als Reisegepäck bezeichnet man die gesamten, mitgenommenen Gegenstände auf einer reise. Das Reisegepäck wird in den dafür vorgesehenen Behältern, wie Koffern, Taschen oder Rucksäcken. Auf den meisten Flugreisen wird zwischen Handgepäck und aufgegebenem Gepäck unterschieden. Als Handgepäck bezeichnet man Trollys oder Plastiktüten, die ins Flugzeug mitgenommen werden. Diese Gepäckstücke werden im Stauraum oberhalb der sitze verstaut.
In Bahnhöfen werden das Reisegepäck mit Hilfe eines Wagens zum Gepäckwagen des Zuges transportiert. Das Handgepäck wird in den Zügen in den ablagen über den sitzen oder in den Gepäckfächern, am Ende des Waggons. Bei schwerem Gepäck, hilft einen der Kofferkuli, das Gepäck über weite strecken zu transportieren.
In der Economy Class werden Gepäckstücke bis zu 20 kg, in der business- Class 30kg und in der First- Class bis zu 40kg gebührenfrei befördert. Bei Sonderregelungen kann zum Reisegepäck kann man sich an die Fluggesellschaft wenden. Ganz wichtig ist, das man das Reisegepäck von außen und innen mit Namen und Anschrift, sowie der Anschrift des Hotels versieht. Dokumente und Wertsachen gehören immer ins Handgepäck.
Sollte das Reisegepäck abhanden kommen, haften die Fluggesellschaften, da dies gesetzlich geregelt ist. Es kommt aber immer auf das Abflugs- und Zielland an. Bei internationalen reisen ist die Höchsthaftung, nach dem Gepäckgewicht ausgerichtet. Sollte der wert über der Höchsthaftung liegen empfiehlt sich eine Reisegepäckversicherung
Der Versicherer leistet bei der Reisegepäckversicherung, den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Reisegepäcks. Diese Versicherung kann für den Zeitraum der Reise oder dauerhaft unter Vertrag festgehalten werden. Wobei sich die dauerhafte Reiseversicherung für Leute eignet, die mehrmals im Jahr verreisen oder für Geschäftsreisen. Das Reisegepäck ist auch von mitreisenden, sofern sie zum Haushalt gehören, mit versichert. Aber auch der Lebensgefährte des reisenden ist bei der Reisegepäckversicherung mit versichert.
Die erworbenen Gegenstände bei einer Reise, bis zu einem Betrag von 250€, sind ebenfalls in der Versicherung beinhaltet. Falls das Eigentum aus dem Hotelzimmer, nicht fahrlässig, entwendet wurde, so tritt die Reiseversicherung auch in Kraft. Wertgegenstände werden nicht in voller Höhe, sondern nur prozentual erstattet. Auch die Ausweispapiere werden von der Reisegepäckversicherung erstattet, dies gilt aber nicht für Dokumente wie Urkunden oder Bargeld.
Vor Abschluss einer Reiseversicherung, sollte der reisende sich gut informieren und gegebenenfalls ein, für ihn, zugeschnittenes Angebot einfordern. Aber auch ein Vergleich der verschiedenen Versicherungen ist sinnvoll, da man sich dabei das günstigste Angebot raussuchen.
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